ingeus GmbH: Internationaler Tag der Menschen mit Behinderungen

Jedes Jahr finden am 3. Dezember weltweit zahlreiche Veranstaltungen und Aktionen zum Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen statt, um ihre Interessen und Bedürfnisse in den Fokus ihrer Mitmenschen zu rücken. Aber auch um nachhaltig darauf hinzuweisen, dass Menschen mit Behinderungen ebenso ein Recht darauf haben an der Gesellschaft teilzuhaben und diese mitzugestalten wie jeder andere auch.

Teilhabe an der Gesellschaft, bedeutet auch Teilhabe am Arbeitsmarkt. Die eigene Berufstätigkeit bildet nicht nur einen großen Teil des sozialen Miteinanders, sondern sichert auch die eigene Existenz und finanzielle Unabhängigkeit der Betroffenen. 

ingeus bringt Menschen mit Behinderungen (zurück) in den Arbeitsmarkt 

Bei ingeus unterstützen wir Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen in speziellen Programmen dabei, (wieder) auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. 

Unsere Kolleginnen und Kollegen in der Schweiz arbeiten daher schon seit Jahren im Rahmen des Programms "JobNAVI" mit der Invalidenversicherungsstelle der SVA Zürich, dem Kompetenzzentrum für Sozialversicherungen im Kanton Zürich, zusammen, um die betroffenen Frauen und Männer bei ihrem erfolgreichen Weg in den Arbeitsmarkt zu unterstützen.

Hier in Deutschland stehen wir arbeitsuchenden Menschen mit Behinderungen in speziellen Programmen zur Seite. Zusammen mit ihren Berater*innen werden mögliche Jobziele, Berufswünsche und ihre Umsetzung in Abhängigkeit der vorliegenden Qualifikationen und Fähigkeiten besprochen. Darauf aufbauend erarbeiten die Kund*innen mit den Coaches in intensiven Einzelgesprächen und Gruppen-Workshops Schritt für Schritt alles was nötig ist, um eine neue berufliche Tätigkeit erfolgreich anzugehen.

•    MoDuLa - Move und Durchstarten für eine langfristige Arbeitsmarktintegration in Zusammenarbeit mit dem Jobcenter Stuttgart
•    BaGtiv für Bedarfgemeinschaften
•    Neue Perspektiven - Mit einem Richtungswechsel zurück in den Arbeitsmarkt
•    Stabil ins Ziel – Ein AVGS im Rahmen des § 16i SGB II

Hintergrund 

Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hat an 13. Dezember 2006 das „Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ beschlossen, um die allgemeinen Menschrechten für Menschen mit Behinderungen nachhaltig zu kräftigen und weitere, auf die besondere Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen abgestimmte Regelungen festgelegt. Die UN-Behindertenrechtskonvention ist am 3. Mai 2008 in Kraft getreten. Ziel ist eine tolerantere offene Gesellschaft, in der Vielfalt als selbstverständlich angesehen wird. Eine Gesellschaft, die sich für andere öffnet, statt vom Einzelnen konsequente Anpassung zu verlangen.

Der Gedenk- und Aktionstag zum Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen wurde von der UN erstmals im Jahr 1993 ausgerufen.